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So werde ich Mitglied:

Eine Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied ist für jede natürliche Person, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweist, eindeutig den Vereinszweck unterstützt - also wissenschaftlich zum Thema Essstörungen arbeitet und klinisch mit Patienten mit Essstörungen befasst ist, möglich. Für die Aufnahme als ordentliches Mitglied besteht die Erfordernis zwei Bürgen (Mitglieder des Vereins) zu benennen (namhafte in Forschung und Klinik tätige Ärzte*innen und Psychologen*innen). Bitte fügen Sie Ihrem Mitgliedsantrag einen tabellarischen Lebenslauf und ein aktuelles Publikationsverzeichnis bei.

Außerdem besteht die Möglichkeit einer fördernden Mitgliedschaft für jede/n der/die die Vereinsziele fördern will.
Für die Beantragung einer fördernden Mitgliedschaft ist die Nennung von Referenzen (Bürgen) nicht erforderlich.

Der derzeitige jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt  75,00 €. Ermäßigte Beiträge gelten für  Rentner (jährlich 40,00 €) und Studenten (jährlich 20,00 €).
Hier können Sie sich das Antragsformular herunterladen: DGESS Mitgliedsantrag

 

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweist, eindeutig den Vereinszweck unterstützt (§ 2 Nr. 1) und deren Aufnahme von mindestens zwei ordentlichen Mitgliedern gegenüber dem Verein vorgeschlagen wird.

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